Diese Art von Praktikum absolvieren Sie vor bzw. nach Ihrem Studium. Sie sind also in dieser Zeit nicht immatrikuliert.
Unabhängig davon, ob Sie für Ihre Tätigkeit als Praktikant Arbeitsentgelt erhalten, sind Sie versicherungspflichtig. Das bedeutet, Sie benötigen eine eigene Krankenversicherung. Ihr Arbeitgeber führt dann von Ihrem Bruttolohn die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Renten- und Arbeitslosenversicherung ab.