Junge Frau mit Mikrophon vor einem Greenscreen

Wie bin ich im Praktikum krankenversichert?

Regelungen für Pflichtpraktika

Jeder Student absolviert im Laufe seines Studiums das eine oder andere Praktikum. Zum einen weil es die Ausbildungs-, Studien- oder Prüfungsordnungen vorschreibt. Zum anderen möchten viele Studenten darüber hinaus Erfahrungen sammeln und absolvieren zusätzlich freiwillige Praktika.
 
Für freiwillige Praktika gelten die gleichen Regelungen, wie bei einem Nebenjob.

Auf den Zeitpunkt kommt es an!

Bei einem Pflichtpraktikum richtet sich Ihr Versicherungsschutz danach, ob Sie während dieser Zeit an der Universität oder Hochschule immatrikuliert sind.

Wie ist die Regelung bei einem Zwischenpraktikum?

Während eines Zwischenpraktikums sind Sie als Student immatrikuliert. Die Versicherung in der Krankenversicherung der Studenten bleibt in dieser Phase bestehen. Ist auf Grund Ihres Gesamteinkommens die kostenfreie Familienversicherung nicht mehr möglich, wird die Versicherung als Student fortgeführt. Bitte informieren Sie uns, damit wir Sie optimal beraten können.

Wie ist die Regelung bei einem Vor- oder Nachpraktikum?

Diese Art von Praktikum absolvieren Sie vor bzw. nach Ihrem Studium. Sie sind also in dieser Zeit nicht immatrikuliert.
 
Unabhängig davon, ob Sie für Ihre Tätigkeit als Praktikant Arbeitsentgelt erhalten, sind Sie versicherungspflichtig. Das bedeutet, Sie benötigen eine eigene Krankenversicherung. Ihr Arbeitgeber führt dann von Ihrem Bruttolohn die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Renten- und Arbeitslosenversicherung ab.

Das Team der BAHN-BKK berät Sie gerne. Sie erreichen uns täglich von 8 bis 20 Uhr.

Versicherung im Praktikum

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