Vater mit seinen zwei Söhnen in Bibliothek, gemeinsam über ein Buch diskutierend

Familienversicherung

Alle für einen? Einer für alle!

Krankenversicherung ohne Beitragszahlung? Das geht! Mit unserer Familienversicherung profitieren Familienmitglieder in gleichem Maße von allen Leistungen und EXTRAS wie beitragszahlende Mitglieder, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen.

Den Antrag auf Familienversicherung für die Neuaufnahme Ihrer Angehörigen können Sie hier direkt herunterladen, ausfüllen und uns unterschrieben zusenden. Ganz bequem geht das über die BAHN-BKK-App. Oder Sie rufen uns an. Gerne schicken wir Ihnen den Antrag zu.

Kinder und Ehepartner kostenfrei mitversichern

Welche Vorteile hat die Familienversicherung bei der BAHN-BKK?

Alle Familienmitglieder, die Sie bei uns mitversichern, profitieren in gleichem Maße von allen gesetzlichen Leistungen und unseren EXTRAS wie Sie als beitragszahlendes Mitglied - ohne dass Ihnen zusätzliche Kosten entstehen.

Bei unseren EXTRAS handelt es sich um Leistungen, die über den gesetzlich vorgesehenen Rahmen hinausgehen, aber bei uns bereits im Beitrag inbegriffen sind.

Mit unserem Vorteilsrechner können Sie auf einen Blick sehen, welche finanziellen Vorteil Sie und Ihre Familienmitglieder durch eine Mitgliedschaft bei uns aufgrund unserer EXTRAS haben.

Welche Familienmitglieder kann ich kostenfrei mitversichern?

Grundsätzlich haben Sie als BAHN-BKK-Mitglied die Möglichkeit, für Ihren Ehepartner, Ihre Kinder sowie Pflegekinder und Adoptionspflegekinder eine kostenfreie Familienversicherung bei uns abzuschließen.

Stief- und Enkelkinder können Sie ebenfalls kostenfrei mitversichern, wenn sie in Ihrem Haushalt leben. Leben die Stief- bzw. Enkelkinder in einem anderen Haushalt, ist eine Familienversicherung möglich, wenn Sie mindestens die Hälfte des Unterhaltsbedarfs aufbringen.

Ob eine Familienversicherung möglich ist, hängt immer vom Alter des Kindes bzw. vom monatlichen Einkommen der Familienmitglieder ab.

Bis zu welchem Alter sind Kinder kostenfrei mitversichert?

Bis zu welchem Alter Kinder und Enkel in der Familienversicherung bleiben können, hängt davon ab, welcher Tätigkeit sie nachgehen und ob sie ein eigenes Einkommen haben:

  • Bis zum 18. Geburtstag ist Ihr Kind kostenfrei mitversichert, sofern es nicht versicherungspflichtig ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn es eine Ausbildung macht oder eine Rente bezieht.
  • Ist Ihr Kind nicht erwerbstätig und hat kein eigenes Einkommen, besteht die Familienversicherung bis zum 23. Geburtstag.
  • Die Familienversicherung verlängert sich zudem bis zum 25. Geburtstag Ihres Kindes, wenn es sich in der Schul- oder Berufsausbildung befindet, ein Studium absolviert oder einen Freiwilligendienst nach dem Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG) leistet.
  • Die Familienversicherung besteht über das 25. Lebensjahr um den Zeitraum hinaus, um den die Schul-, Berufsausbildung oder das Studium durch Wehr- bzw. Zivildienst (gesetzliche Dienstpflicht) unterbrochen oder verzögert wurde.
  • Keine Altersgrenze besteht für Kinder, die sich wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung auf Dauer nicht selbst versorgen können.

Wie hoch darf das Einkommen der Familienmitglieder sein?

Familienmitglieder, deren Einnahmen im Jahr 2024 nicht höher als 505 Euro im Monat sind, können kostenfrei familienversichert werden. Betragen die Einnahmen bei Aufnahme eines Minijobs ab dem 01. Januar 2024 bis 538 Euro, können Sie ebenfalls kostenfrei familienversichert werden.

Wann können meine Familienmitglieder nicht (mehr) kostenfrei versichert werden?

Eine Familienversicherung kann nicht abgeschlossen werden bzw. endet, wenn das Familienmitglied

  • die Alters- oder Einkommensgrenze überschreitet,
  • eine eigene versicherungspflichtige Beschäftigung ausübt, zum Beispiel als Auszubildender,
  • hauptberuflich selbstständig ist,
  • als Studentin bzw. Student krankenversichert ist,
  • Arbeitslosengeld bezieht,
  • Bürgergeld bezieht,
  • versicherungspflichtig in der Krankenversicherung der Rentner ist oder
  • ein Stief- oder Enkelkind ist, das nicht in Ihrem Haushalt lebt und für das Sie nicht mindestens die Hälfte des Unterhaltsbedarfs aufbringen.
AusnahmeregelungenSpezielle Ausnahmeregelungen bestehen, wenn ein Elternteil privat versichert, der Angehörige versicherungsfrei (z. B. Beamte) oder hauptberuflich selbstständig erwerbstätig ist.
Gerne beraten wir Sie dazu ausführlich am Servicetelefon.0800 22 46 255

Das Team der BAHN-BKK berät Sie gerne. Sie erreichen uns täglich von 8 bis 20 Uhr.

Online-Fragebogen Familienversicherung

Sie haben von uns ein Schreiben mit einer PIN erhalten, in dem wir Sie darum bitten, die Angaben zu Ihren familienversicherten Angehörigen zu überprüfen? Hier gelangen Sie zum Online-Fragebogen.

Ist der Online-Fragebogen gerade nicht erreichbar? Dann versuchen Sie es bitte später noch einmal oder melden Sie sich bei uns unter der kostenfreien Servicenummer. Dann schicken wir Ihnen den Fragebogen per Post zu.

Dies ist ein EXTRA der BAHN-BKK, das über die gesetzlichen Leistungen hinausgeht.

100 Euro für die Zahngesundheit Ihrer Kinder

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren erhalten bei uns jedes Jahr bis zu 100 Euro zusätzlich für die Gesundheit ihrer Zähne.

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Dies ist ein EXTRA der BAHN-BKK, das über die gesetzlichen Leistungen hinausgeht.

200 Euro für osteopathische Behandlungen

Jedem BAHN-BKK-versicherten Familienmitglied zahlen wir 200 Euro Zuschuss zu osteopathischen Behandlungen - jedes Jahr.

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