Teilnahmebedingungen für den Gesundheitsbonus

über die BAHN-BKK App

1.    Die Teilnahme am Gesundheitsbonus über die BAHN-BKK App ersetzt die postalische Einreichung des Bonussammlers für das entsprechende Bonusjahr.

2.    Damit wir den Gesundheitsbonus auszahlen können, brauchen wir Angaben oder Nachweise darüber, welche Aktivitäten Sie wo durchgeführt haben. Mit der Bestätigung der Teilnahmebedingungen willigen Sie ein, dass wir diese Daten erheben und weiter verarbeiten. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist § 284 Abs. 1 Nr. 4 SGB V in Verbindung mit § 65a SGB V. Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren Rechten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) finden Sie auf unserer Internetseite.

3.    Sie sind zu wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet. Mit der Bestätigung der Teilnahmebedingungen willigen Sie ein, dass wir die Anspruchsvoraussetzungen für die Gesundheitsbereiche 1 bis 4 und 6 (Gesundheitsuntersuchung, Krebsvorsorge, Schutzimpfung, Zahnvorsorge und Präventionskurs) überprüfen (gemäß § 25 Buchst. b) Abs. IV Nr. 3 Satz 2, Satzung der BAHN-BKK). Ihre dazu erteilte Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen. Die bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitung wird dadurch nicht berührt. Sobald Sie Ihre Einwilligung wiederrufen, beenden wir Ihre Teilnahme am Gesundheitsbonus über die BAHN-BKK-App.

4.    In den Gesundheitsbereichen 1 bis 4 und 6 (Gesundheitsuntersuchung, Krebsvorsorge, Schutzimpfung, Zahnvorsorge und Präventionskurs) erkennen wir nur solche Aktivitäten an, für die wir die Kosten übernehmen oder bezuschussen. Eine Angabe von anderen oder Ihnen selbst gezahlte Aktivitäten (z. B. individuelle Gesundheitsleistungen, IGeL) ist daher unzulässig.

5.    Sie müssen zum Zeitraum der Durchführung der Aktivitäten bei uns versichert gewesen sein.

6.    Bei nicht wahrheitsgemäßen Angaben kürzen wir die Bonuszahlung beziehungsweise fordern schon gezahlte Beträge zurück. Bei schweren oder wiederholten Verstößen sowie bei ignorierten Anhörungen können wir Versicherte vorübergehend oder dauerhaft aus allen Programmen ausschließen.

7.    Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen müssen wir Bonuszahlungen für die Gesundheitsbereiche 1 bis 4 (Gesundheitsuntersuchung, Krebsvorsorge, Schutzimpfung und Zahnvorsorge) an die Finanzbehörden melden. Bitte beachten Sie aber, dass Sie trotz der Meldung durch uns auch selbst verpflichtet sind, weiterhin alle Einnahmen in Ihrer Steuererklärung anzugeben. Bonuszahlungen an mitversicherte Familienangehörige werden über die Steueridentifikationsnummer des Mitglieds an die Finanzverwaltung gemeldet. Weitere Informationen zu den Auswirkungen erteilt Ihnen das zuständige Finanzamt.

8.    Nachdem Sie die Aktivitäten durchgeführt haben, müssen Sie den Gesundheitsbonus spätestens bis zum Ablauf des darauffolgenden Kalenderjahres elektronisch beantragen.

Das Team der BAHN-BKK berät Sie gerne. Sie erreichen uns täglich von 8 bis 20 Uhr.