Rettungssanitäter vorm Krankenwagen

Notfalldatensatz (NFD)

Auf dem Chip der Gesundheitskarte (eGK) können Sie bei Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin einen Notfalldatensatz (NFD) speichern lassen. Der Zweck von Notfalldaten ist es, dass berechtigte Personen im Notfall darauf zugreifen können. Die Notfalldaten sind daher nicht PIN-geschützt.

Im Notfall können Berechtigte, zum Beispiel der Rettungsdienst,(Zahn-)Ärztinnen und -Ärzten und das medizinische Fachpersonal in der Notaufnahme, diese Daten auslesen, ohne dass Sie mitwirken müssen. Zum Auslesen der Daten müssen sich die genannten Personengruppen mit einem elektronischen Heilberufsausweis identifizieren.

Selbstverständlich ist die Speicherung von Notfalldaten auf der Gesundheitskarte freiwillig.

Notfalldaten sind:

  • chronische Erkrankungen und wichtige frühere Operationen (z.B. Diabetes, koronare Herzkrankheit, Organtransplantation),
  • Medikamente (insbesondere Dauermedikation),
  • Allergien und Unverträglichkeiten (insbesondere Arzneimittelallergien mit bekannter schwerer allergischer Reaktion),
  • weitere wichtige medizinische Hinweise (z.B. Schwangerschaft oder Implantate) und
  • Kontaktdaten von Angehörigen, die im Notfall benachrichtigt werden sollen, und von behandelnden Ärztinnen und Ärzten (z.B. der Hausärztin bzw. dem Hausarzt),
  • Angaben zum Ablageort von Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Organspendeausweis

Wie wird der Notfalldatensatz erstellt?

Die Daten können bei Ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin erstellt und auf dem Chip der Gesundheitskarte gespeichert werden. Auf Wunsch erhalten Sie einen Ausdruck der gespeicherten Daten auf Papier. So können Sie selbst den gespeicherten Stand sehen, um die Daten möglichst aktuell zu halten.

Bei einer neuen Gesundheitskarte müssen die Daten erneut gespeichert werden. Eine Übertragung ist nicht möglich.

Datensicherheit

Welche Daten gespeichert oder gelöscht werden, entscheiden Sie allein. Die gespeicherten Daten dürfen nur in Notfällen, bei medizinischen Behandlungen oder bei der Aktualisierung ausgelesen werden. Es wird auch protokolliert, wer die Daten wann und aus welchem Grund eingesehen oder bearbeitet hat.

Was benötige ich, damit ich Notfalldaten auf meiner Gesundheitskarte speichern lassen kann?

Damit Sie Notfalldaten speichern lassen können, benötigen Sie eine Gesundheitskarte mit NFC-Funktion.

Möchten Sie Ihre Daten zusätzlich schützen, benötigen Sie dafür eine PIN. Für einen Notfall ist die Eingabe der PIN nicht erforderlich.
 
So erhalten Sie die PIN:

Das Team der BAHN-BKK berät Sie gerne. Sie erreichen uns täglich von 8 bis 20 Uhr.

Variante 1: über Personalausweis mit eID-Funktion und PIN 

Um die Identifizierung durchzuführen, nutzen Sie bitte den folgenden Link:

Variante 2: über unsere ServicePunkte

Vereinbaren Sie bitte einen Termin in einem unserer ServicePunkte und bringen Sie Ihre Gesundheitskarte sowie Ihren Personalausweis mit. Nach erfolgreicher Identifizierung vor Ort beantragen wir gerne für Sie eine PIN, die Ihnen ein paar Tage später zugesendet wird.