Frau sitzt mit Smartphone auf dem Sofa

Die ePA für alle – ab dem 15. Januar 2025

Die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens steht vor einem wichtigen Schritt in die Zukunft. Ab 15. Januar 2025 wird für alle gesetzlich Versicherten die elektronische Patientenakte (ePA) eingeführt: die ePA für alle.
Die ePA für alle ist ein Speicher für Ihre Gesundheitsdaten und befindet sich im sicheren Netz der Telematik-Infrastruktur.

Welche Vorteile bietet die ePA für alle?

Mit der Einführung ePA für alle wird für alle Versicherten automatisch eine ePA eingerichtet. Das bedeutet für Sie, dass Sie (nach einer kurzen Übergangszeit der Datenübertragung und Befüllung im Januar) alle Vorteile der ePA nutzen können. In der ePA für alle finden Sie:

  • Informationen vorheriger Untersuchungen auf einen Blick, das verhindert Doppeluntersuchungen, Ärztinnen und Ärzte haben übersichtlich alle Informationen - gerade auch im Notfall.
  • alle Befunde, Laborergebnisse aber auch Hinweise Medikamentenallergien oder Unverträglichkeiten an einem zentralen Ort.
  • die Möglichkeit auch Ihre privaten medizinischen Dokumente hochzuladen und zu verwalten.
  • Ihren Medikationsplan und immer einen schnellen Überblick, welche Medikamente Sie wann und in welcher Menge einnehmen müssen.
  • einen Platz für Ihre persönliche Patientenverfügung. Diese kann in der ePA für alle hinterlegt werden.

Wie bekomme ich meine ePA für alle? Registrierung und Authentifizierung

Sie können die ePA für alle ab Januar 2025 im App Store von Apple oder im Google PlayStore auf ihr Smartphone laden oder als Desktop-Variante für Ihren Computer. Bevor Sie die ePA nutzen können, müssen Sie sich allerdings authentifizieren. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Authentifizierung:

  • PIN der eGK mit NFC Funktion
  • Postident in der Post-Filiale
  • Postident per eID (mit Personalausweis und PIN)
  • Aktivierungscode

Wenn Sie den Aktivierungscode nutzen möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit einem unserer ServicePunkte und bringen Sie Ihre eGK sowie Ihren Personalausweis mit. Nach erfolgreicher Identifizierung vor Ort durch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten Sie einen Aktivierungscode, den wir vor Ort aushändigen und der zur Anmeldung bei der ePA berechtigt.

Gesetzliche Pflichtinformationen zur elektronischen Patientenakte nach § 343 SGB V

Die für 2025 geltenden Informationen für die ePA nach § 343 SGB V können Sie zum Nachlesen hier herunterladen:

FAQ

Datenschutz

Wer ist für die Datenverarbeitung innerhalb der ePA verantwortlich?

Die ePA ist ein Angebot Ihrer BAHN-BKK. Wir arbeiten mit dem IT-Dienstleister BITMARCK-Unternehmensgruppe zusammen, um Ihnen die ePA bereitzustellen.

Wo werden die Daten der ePA gespeichert?

Die Server, auf denen die Daten der elektronischen Patientenakte gespeichert sind, stehen in Europa und unterliegen den europäischen Datenschutzbestimmungen.

Sind innerhalb der ePA alle Daten verschlüsselt?

Ja. Die Dokumenteninhalte sind so verschlüsselt, dass niemand außer Ihnen und denen, die Sie dazu berechtigt haben, die Inhalte lesen können. Eine Arztpraxis berechtigen Sie zum Beispiel über das Stecken der Gesundheitskarte (eGK).

Wie lange sind Institutionen berechtigt, meine ePA einzusehen?

  • Wird in einer Arztpraxis oder einem Krankenhaus Ihre Gesundheitskarte ausgelesen, wird für die nächsten 90 Tage der Zugriff auf ihre Akte erlaubt. In Apotheken, dem öffentlichen Gesundheitsdienst und der Arbeitsmedizin beträgt die Zugriffszeit 3 Tage. Möchten Sie nicht, dass auf Ihre Akte zugegriffen wird, teilen Sie dies dem Personal mit. Diese sind rechtlich verpflichtet Ihrem Wunsch zu entsprechen.
  • Mit unserer ePA-App haben Sie die Möglichkeit, die Berechtigungen zu verlängern oder zu verkürzen.

Wie wird gewährleistet, dass meine Daten in der ePA die EU nicht verlassen?

Die BAHN-BKK hat die BITMARCK Unternehmensgruppe für die Bereitstellung der ePA ausgewählt. Zu den vertraglichen Verpflichtungen gehört die Speicherung auf europäischen Servern und der Ausschluss von Zugriffen auf die Server von Muttergesellschaften außerhalb der EU, EWR oder EFTA.

Welche Speicher- und Löschfristen gibt es für die ePA?

Keine. Die Daten in der ePA gehören Ihnen persönlich und können ein Leben lang gespeichert werden. Sie selbst entscheiden, was gespeichert bleibt und was Sie löschen möchten.

Kann ich der Nutzung der ePA auch zu einem späteren Zeitpunkt widersprechen?

Ja. Die ePA ist freiwillig und Sie können sie jederzeit löschen lassen. Informationen darüber, wie Sie das machen, finden Sie weiter unten auf der Seite.

Was passiert mit den Daten in meiner ePA, wenn ich die Kasse wechsle?

Die ePA für alle ist als lebenslange Akte für Ihre gesamte Patientenhistorie angelegt, Sie können daher Ihre Daten auch im Falle eines Kassenwechsels mitnehmen. Dabei werden alle Inhalte automatisch übertragen.

Berechtigungen und Dokumente

Hat die Arztpraxis nur Leserechte in der ePA?

Ein reines Leserecht gibt es in der elektronischen Patientenakte nicht. Hat eine Ärztin oder ein Arzt Zugriff auf die Akte, kann sie oder er die Dokumente herunterladen. Zusätzlich können immer auch neue Dokumente in der ePA gespeichert werden.

Wie teile ich die Dokumente in meiner ePA mit der Praxis?

Wenn Sie zum Beispiel Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin, der Apotheke oder der Klinik Dokumente zur Verfügung stellen wollen, benötigen diese Zugriffsrechte auf Ihre ePA. Die Zugriffsrechte erteilen Sie automatisch beim Auslesen der Gesundheitskarte. Sie können diese automatische Rechtevergabe jederzeit einschränken und bleiben damit vollständig Herr Ihrer Daten.

Können Institutionen Dokumente aus meiner ePA herunterladen?

Ja. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin, ein Krankenhaus und andere medizinische Einrichtung können ein Dokument aus Ihrer ePA herunterladen. Dieses Dokument ist dann zusätzlich im System der Praxis oder des Krankenhauses gespeichert. Insbesondere wenn diese Information der Diagnostik dient oder Therapie-Empfehlungen ausgesprochen werden, wird der Arzt oder die Ärztin das Dokument als Dokumentationsnachweis auch im Praxis-Verwaltungssystem speichern. Wenn Sie das Dokument im Nachhinein in Ihrer ePA löschen, dann verbleibt eine Kopie Ihrer Daten beim Arzt oder der Ärztin oder in der Klinik.

Welche Dokumente muss die Praxis in meiner ePA speichern?

Es gibt eine Reihe von Daten, die Ärzte und Ärztinnen sowie Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen künftig in die ePA einstellen müssen. Voraussetzung ist, dass sie diese in der aktuellen Behandlung erhoben haben und diese elektronisch vorliegen.
Das sind die Daten, die Ärztinnen und Ärzte unstrukturiert, beispielsweise als PDF einpflegen müssen:

  • Daten zu Laborbefunden
  • Befundberichte aus bildgebender Diagnostik
  • Befundberichte aus invasiven und chirurgischen sowie nicht invasiven und konservativen Maßnahmen
  • Elektronische Arztbriefe

Ab Mitte 2025 sollen noch weitere Daten in strukturierter Form folgen:

  • Daten zur Unterstützung des Medikationsprozesses
  • Daten des elektronischen Medikationsplans
  • Daten zur Prüfung der Arzneimittelsicherheit
  • Daten zu Erklärungen der Organ- und Gewebespende
  • Daten zu Hinweisen und zum Aufbewahrungsort von Vorsorge und Patientenvollmachten

Zugang

Kann ich die Daten und Dokumente in meiner ePA einsehen?

Ja. Mit der ePA-App können Sie alle in Ihrer ePA gespeicherten Daten betrachten. Sie können auch zusätzliche Dokumente speichern oder vorhandene Dokumente löschen. Mit Hilfe des Nutzungsverlaufs in den Einstellungen können Sie zudem nachvollziehen, wer wann welche Aktionen in Ihrer Akte durchgeführt hat.

Kann ich die ePA auch ohne Rechner oder Smartphone nutzen?

Die ePA funktioniert ganz ohne Ihr Zutun. Berechtigte Praxen, Apotheken und Kliniken können untereinander Dokumente austauschen. Die Berechtigung erteilen Sie automatisch beim Auslesen der Gesundheitskarte.

Kann ich andere Personen in der ePA vertreten oder mich selbst vertreten lassen?

Sie haben die Möglichkeit, bis zu 5 vertrauenswürdigen Personen Vertretungsrechte für Ihre elektronische Patientenakte (ePA) zu geben. Damit können zum Beispiel erwachsene Kinder die Akte ihrer Eltern verwalten. Es müssen aber keine verwandtschaftlichen Beziehungen bestehen.

Ich nutze die ePA bereits, was muss ich nun tun?

Sie können Ihre bestehende ePA weiterhin nutzen. Damit Ihre Daten erhalten bleiben, müssen Sie sich 2025 einmalig einloggen.

Sie möchten nicht, dass eine ePA für Sie angelegt wird und wollen Widerspruch einlegen?

Bis spätestens Ende Oktober 2024 werden wir alle BAHN-BKK-Versicherten per Post informieren und die Möglichkeiten eines Widerspruchs aufzeigen.  Mit dem Brief erhalten Sie die Zugangsdaten, um Ihren Widerspruch ganz einfach online zu hinterlegen. 
Bitte beachten Sie: Sie können sich auf der Seite erst dann anmelden, wenn Sie den Brief mit den Zugangsdaten erhalten haben.

Alternativ können Sie uns Ihren unterschriebenen Widerspruch auch per Post schicken oder über das Kontaktformular hochladen.

Verschiedene Arten des Widerspruchs

Generell haben Sie die Möglichkeit, einzelnen Funktionen der ePA zu widersprechen oder auch einen Gesamtwiderspruch einzulegen.

  • ePA Gesamtwiderspruch: Es wird kein Aktenkonto für Sie angelegt.
  • ePA Teilwiderspruch (Abrechnungs-)Daten der Krankenkasse: die BAHN-BKK legt keine (weiteren) Abrechnungsdaten in der ePA ab. Bereits vorhandene Abrechnungsdaten werden gelöscht.
  • ePA Teilwiderspruch Zweitnutzung von Daten zu Forschungszwecken: Ihre Versorgungsdaten werden nicht an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit weitergeleitet. Bereits weitergeleitete Versorgungsdaten werden gelöscht. 
  • ePA Teilwiderspruch Einbindung E-Rezept: es werden keine Daten aus dem E-Rezept in die ePA übertragen. Bereits übertragene Daten werden aus der ePA gelöscht. Es wird kein elektronischer Medikationsplan erstellt. Außerdem werden keine Daten zur Arzneimitteltherapiesicherheit zur Verfügung gestellt.
  • ePA Teilwiderspruch Einbindung elektronischer Medikationsplan: Die E-Rezept Daten werden weiterhin übermittelt, sodass Sie eine Liste der verschriebenen Medikamente in der ePA ansehen können. Leistungserbringer wie Arztpraxen und Therapeuten können diese Liste nicht ansehen. Der elektronische Medikationsplan und zusätzliche Informationen zur Arzneimitteltherapiesicherheit werden gelöscht und zukünftig nicht mehr in der ePA gespeichert. 

Das Team der BAHN-BKK berät Sie gerne. Sie erreichen uns täglich von 8 bis 20 Uhr.

ePA vor 2025

Auf der aktuellen Seite finden Sie Informationen zur neuen ePA für alle, die im Januar 2025 eingeführt wird.
Informationen zur ePA vor 2025 finden Sie hier:

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PIN für die eGK beantragen

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