5.1 Für die Installation des IAM sind die Vorschriften der App-Stores von Google und Apple zu beachten. Das betrifft insbesondere auch die Vorgaben für das Alter des Nutzers.
5.2 Die Nutzung des IAM ist für alle Nutzer freiwillig. Der Nutzer kann die Einrichtung des IAM jederzeit widerrufen. Eine nicht vollzogene Registrierung bedeutet, dass keine der Applikationen im Gesundheitswesen mehr genutzt werden können, für die ein erfolgreiche durchgeführte Registrierung und Identifikation Voraussetzung ist.
5.3 Der Nutzer muss gegenüber der Krankenkasse vollständige und richtige Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung der Vertragsbeziehung machen.
5.4 Der Nutzer darf das IAM nur für den vorgesehenen Leistungszweck und im vereinbarten Umfang benutzen. Eine anderweitige Verwendung, insbesondere der Missbrauch von Funktionen der ePA, ist verboten.
5.5 Der Nutzer muss seine Zugangsdaten Dritten gegenüber geheim halten. Der Nutzer ist für jeden Zugriff auf das IAM mit seinen Zugangsdaten verantwortlich. Der Nutzeraccount darf nicht an Dritten für den Zugriff auf das IAM weitergegeben werden.
5.6 Es ist verboten, das IAM für gesetzwidrige, obszöne, beleidigende oder betrügerische Handlungen zu verwenden, wie z.B. für die Verursachung oder Begünstigung eines Schadens, Kompromittierung der Integrität oder Sicherheit von Systemen oder Netzwerken, das Umgehen von Filtern, das Versenden unerwünschter, irreführender oder missbräuchlicher Nachrichten, die Verbreitung von schädlicher Software, Viren oder die Verletzung von Rechten Dritter.
5.7 Sperrung:
Die Krankenkasse ist berechtigt, nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der Nutzerinteressen, die Nutzung des IAM durch den Nutzer zeitweise oder dauerhaft zu sperren oder den Nutzungsvertrag fristlos außerordentlich zu kündigen, wenn der Nutzer die Grenzen der zulässigen Nutzung des IAM überschreitet, indem er gegen diese Nutzungsbedingungen oder geltendes Recht verstößt und die Krankenkasse ihn zuvor und mit angemessener Frist zur Beseitigung bzw. Unterlassung des Verstoßes aufgefordert hat. Die Krankenkasse kann zudem das IAM des Nutzers löschen, soweit ihr begründete Indizien dafür vorliegen, dass der Nutzer das IAM in rechtsverletzender Weise nutzt.
5.8 Vorgaben beim Tod eines Nutzers:
Der Tod eines Versicherten führt nicht zu einer automatischen Löschung der Nutzerspezifischen Zugangsdaten im IAM. Das Löschen nach Tod des Versicherten kann nur durch die jeweils Bevollmächtigten oder Erben mittels schriftlicher Kündigung unter Nachweis der Erbenstellung bzw. der Bevollmächtigung erfolgen.
Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass nur er alleine zu Lebzeiten dafür sorgen kann, dass nach seinem Ableben Bevollmächtigte oder Erben Zugriff auf die verschlüsselten Daten bekommen können. Das kann der Nutzer entweder durch Erteilung einer Vollmacht, oder durch Hinterlegen der PIN zur eGK und des Usernamens und des Passwortes in dem Testament.