Hilfsmittelverträge der BAHN-BKK

Damit wir unsere Kunden optimal mit Hilfsmitteln versorgen können, schließen wir mit Apotheken, Sanitätshäusern und sonstigen Leistungserbringern Verträge.

Allen Leistungserbringern stellen wir hier wichtige Informationen zur Hilfsmittelversorgung und Vertragsunterlagen bereit.

Apotheken

DAV-Hilfsmittelapothekenvertrag

Wir sind zum 1. September 2023 dem neuen DAV-Hilfsmittelapothekenvertrag beigetreten.
Bei Fragen zum DAV-Vertrag wenden Sie sich bitte an die GWQ oder SpektrumK:

hilfsmittel@gwq-serviceplus.de
hilfsmittel@spectrumK.de

Hilfsmitttel-Vertrag, u.a. aufsaugende und ableitende Inkontinenzversogung 

Im neuen DAV-Vertrag sind nicht alle Hilfsmittel-Produkte geregelt. Für diese Hilfsmittel können Sie unserem Hilfsmittel-Vertrag der Sanitätshäuser beitreten.

Sanitätshäuser & sonstige Leistungserbringer

Hier finden Sie weitere Informationen zum "Vertrag über die Versorgung mit nicht zum Wiedereinsatz bestimmten Hilfsmitteln".

Ausschreibungen und Vertragsabsichten

Sie sind Leistungserbringer und haben Fragen zum eKV, zur Umsetzung oder Abrechnung der Hilfsmittelverträge der BAHN-BKK? Frau Ute Bauer vom KompetenzCenter Hilfsmittel hilft Ihnen gerne weiter.

Ihr Ansprechpartner

Sie sind Leistungserbringer und haben Fragen zu den Vertragsinhalten der Hilfsmittelverträge der BAHN-BKK? Das Referat Verträge hilft Ihnen gerne weiter.