Die neue Anlage 21 zum Hilfsmittelrahmenvertrag der BAHN-BKK tritt zum 1. Oktober 2023 in Kraft, die Anlagen 12 und 24 zum 1. November 2023. Die Versorgungsstruktur und -vergütung wurden neu geregelt.
Die Anlagen sowie die Beitrittserklärungen finden Sie im Downloadbereich (bitte mit Ihren Zugangsdaten einloggen oder neu registrieren). Leistungserbringer, die dem Hilfsmittelrahmenvertrag bereits beigetreten sind, müssen nicht erneut beitreten.