Ausschreibungen und Vertragsabsichten

Aktualisierung der Anlage 17 (Elektrotherapiegeräte)

Die neue Anlage 17 zum Hilfsmittelrahmenvertrag der BAHN-BKK tritt zum 15. April 2024 in Kraft. Die Versorgungspreise haben sich vertragsgemäß um die Grundlohnsummensteigerung (GLS) erhöht.

Aktualisierung der Anlagen 12 (Pauschalversorgung Enterale Ernährung), 21 (Pauschalversorgung aufsaugende Inkontinenzartikel) und 24 (Pauschalversorgung Stoma), zum Hilfsmittelrahmenvertrag der BAHN-BKK

Die neue Anlage 21 zum Hilfsmittelrahmenvertrag der BAHN-BKK tritt zum 1. Oktober 2023 in Kraft, die Anlagen 12 und 24 zum 1. November 2023. Die Versorgungsstruktur und -vergütung wurden neu geregelt.

Die Anlagen sowie die Beitrittserklärungen finden Sie im Downloadbereich (bitte mit Ihren Zugangsdaten einloggen oder neu registrieren). Leistungserbringer, die dem Hilfsmittelrahmenvertrag bereits beigetreten sind, müssen nicht erneut beitreten.

Vertrag über die Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln aus dem „Exklusiv-Pool“ der BAHN-BKK

Wir haben einen Vertrag über die Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln aus dem „Exklusiv-Pool“ der BAHN-BKK geschlossen. Der Vertrag beinhaltet nicht die Bewirtschaftung des Pools/Lagerbestandes an sich. Die Leistungserbringung beginnt/endet mit Abholung/Rückgabe der Poolhilfsmittel vom/am Lagestandort.

Unter den nachfolgenden Links finden Sie die Vertragsunterlagen. Die Vertragsschlüsse sind durch Beitritt oder Vertragsverhandlung möglich. Der Vertrag ist zugleich auch Grundlage für Vertragsverhandlungen.

Ansprechpartner

Sie sind Leistungserbringer und haben Fragen zu den Vertragsinhalten der Hilfsmittelverträge der BAHN-BKK? Das Referat Verträge hilft Ihnen gerne weiter.