Mann im gelben Pullover sitzt lachend im Zahnarztstuhl

Zahnärztliche Behandlung & Zahnersatz

Für gesunde Zähne und ein gutes Wohlbefinden

Wir möchten, dass Ihre Zähne dauerhaft gesund bleiben. Darum belohnen wir alle Kundinnen und Kunden, die ihre Zähne pflegen und regelmäßig zum Zahnarzt gehen.
 

So unterstützen wir Sie

Wenn Sie eine Füllung benötigen

Wir übernehmen die Kosten für eine Amalgam-Füllung, für die der Zahnarzt eine zweijährige Garantie gewährt. Sie möchten ein anderes Material, wie z.B. Kunststoff, Gold oder Keramik? Dann tragen Sie die Mehrkosten, die über dem Betrag der Kosten des plastischen Werkstoffs Amalgam liegen.

Wenn Sie eine Parodontitisbehandlung benötigen

Bei Parodontitis (umgangssprachlich „Parodontose“) handelt es sich um eine bakterielle Entzündung des Zahnbetts.

Vor einer Parodontitisbehandlung klärt Ihre Zahnärztin bzw. Ihr Zahnarzt zunächst Risikofaktoren wie Diabetes mellitus oder Rauchen ab. Außerdem werden Stadium und Grad der Erkrankung erhoben. Dazu misst Ihre Zahnärztin bzw. Ihr Zahnarzt an jedem Zahn die Sondierungstiefen. Mit den Millimeterangaben wird die Zahnfleischtaschentiefe ermittelt.

Es erfolgt eine Prüfung auf mögliche Entzündungsaktivitäten oder Zahnlockerungen. Mit der Einschätzung des Krankheitsstadiums wird der Schweregrad ermittelt.

Sie erhalten eine Mundhygieneunterweisung und eine antiinfektiöse Therapie. Reicht dies nicht aus folgt die chirurgische Therapie.
 
Die langfristige Nachbehandlung der Parodontitisbehandlung wird „Unterstützende Parodontitistherapie“ (UPT) genannt. Bei der UPT kontrolliert Ihre Zahnärztin bzw. Ihr Zahnarzt die Mundhygiene, reinigt alle Zähne von Biofilmen und Belägen und misst und reinigt falls nötig die Zahnfleischtaschen. Dies entspricht einer professionellen Zahnreinigung (PZR). Zudem erhalten Sie Hinweise und Tipps, wie Sie zu Hause selbst für eine gute Mundhygiene sorgen. Die UPT kann bis zu zwei Jahren dauern und wird ein- bis dreimal jährlich durchgeführt. Eine Verlängerung der UPT ist maximal bis zu sechs Monaten möglich.
 
Wichtig: Vor der Behandlung einer Parodontitis muss Ihr Zahnarzt bzw. Ihre Zahnärztin einen Behandlungsplan erstellen. Diesen reichen Sie bitte unbedingt bei uns zur Genehmigung ein, bevor die Behandlung beginnt. Mit unserer Kostenzusage rechnet die Zahnarztpraxis die genehmigten Kosten über Ihre Gesundheitskarte (eGK) mit uns ab.

Wenn Sie Zahnersatz benötigen

Für Zahnersatz, also Kronen, Brücken oder Prothesen, gelten sogenannte „befundorientierte Festzuschüsse". Das heißt, benötigen Sie Zahnersatz, erstellt Ihre Zahnärztin bzw. Ihr Zahnarzt zunächst einen Befund. Für diesen zahlen wir dann einen festen Zuschuss. Dieser ist bei allen Krankenkassen gleich und wird vom Gemeinsamen Bundesausschuss für jeden Befund festgelegt.

Ein Beispiel:
Einen zerstörten Backenzahn versorgt man üblicherweise mit einer Vollgusskrone aus Metall. Entscheiden Sie sich für diese Regelversorgung, rechnet der Zahnarzt den Festzuschuss direkt mit uns ab. Wählen Sie eine andere Form des Zahnersatzes, etwa einen Implantat getragenen Zahnersatz, zahlen wir den Festzuschuss für die Regelversorgung und Sie übernehmen die durch das aufwendigere Material zusätzlich anfallenden Kosten. In dieser Situation zahlen Sie zunächst die Gesamtrechnung an den Zahnarzt. Dann stellen Sie bei uns einen Antrag auf Erstattung des Festzuschusses und wir überweisen diesen auf Ihr Konto.

Höhe der Festzuschüsse 
Je besser Sie Ihre Zähne pflegen, desto günstiger wird später Ihr Zahnersatz. Ihr Festzuschuss erhöht sich

  • um 10 %, wenn Sie in den letzten 5 Jahren regelmäßig beim Zahnarzt waren
  • um weitere 5 %, wenn Sie in den letzten 10 Jahren regelmäßig beim Zahnarzt waren.

Lassen Sie sich dazu Ihr Bonusheft bei allen Vorsorgeuntersuchungen von Ihrem Zahnarzt abstempeln. Dies ist ein wichtiger Nachweis um den höchstmöglichen Zuschuss zu erhalten.

 
Festzuschuss ohne Bonus
60%
Festzuschuss mit Bonus für 5 Jahre
70%
Festzuschuss mit Bonus für 10 Jahre
75%
Ausnahmeregelung

Ein einmaliges Versäumnis bei der Vorsorgeuntersuchung führt in begründeten Ausnahmefällen nicht zum Verlust Ihres Bonusanspruchs. Es hat keine Folgen für die Anrechnung bei Ihrem vollem Festzuschuss, wenn das Versäumnis in den Jahren 6 bis 10 vor dem aktuellen Behandlungsbeginn liegt.

Für die Prüfung des Ausnahmefalles reichen Sie uns bitte eine schriftliche Mitteilung über den Grund der Nicht Inanspruchnahme ein, damit wir über die Anrechnung entscheiden können.

Beantragung und Kostenzuschuss

In der Regel erhalten Sie von Ihrer Zahnärztin bzw. Ihrem Zahnarzt keinen Heil- und Kostenplan mehr. Das Verfahren wurde digitalisiert und Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt übermittelt den Antrag direkt elektronisch an uns. Sobald wir den Antrag geprüft haben, teilen wir Ihnen mit, welchen Kostenanteil wir übernehmen.

Sie erhalten von der Praxis nur noch die für Sie relevanten Informationen über Kosten und Details der geplanten Behandlung. Auch die Erklärungen, dass Sie über die geplante Behandlung aufgeklärt wurden und damit einverstanden sind, erhalten Sie weiterhin schriftlich.

Gut zu wissen: Wenn Sie eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen haben, benötigen Sie sowohl die Patienteninformationen als auch unseren Bescheid um Ihre Ansprüche dort geltend zu machen.

Was sollte ich bei Zahnbehandlungen grundsätzlich beachten?

Bitte informieren Sie sich immer vor einer Behandlung über die anstehenden Kosten. Ihre Zahnarztpraxis übermittelt uns den Heil-und Kostenplan digital. Nach der Genehmigung haben Sie noch die Möglichkeit, sich von einer anderen Zahnarztpraxis eine Zweitmeinung einzuholen. Entscheiden Sie sich dafür sich in der zweiten Praxis behandeln zu lassen, schickt uns diese Zahnärztin bzw. dieser Zahnarzt  einen neuen Heil-und Kostenplan zu. Wenn wir diesen genehmigen, ist die Genehmigung für den ersten Plan hinfällig.

Wie unterstützt mich die BAHN-BKK bei Zahnbehandlungen, wenn ich in einer finanziellen Notsituation bin?

Falls Zuzahlungen oder Eigenbeteiligungen für Sie eine besondere finanzielle Härte bedeuten, bieten wir Ihnen im Rahmen der Härtefallregelung die Möglichkeit, Sie von den Eigenanteilen weiter zu entlasten. Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir beraten Sie gerne persönlich.

Sie haben eine Privatrechnung erhalten?

Alle Leistungen, für die wir die Kosten übernehmen, rechnet die Arztpraxis über Ihre Gesundheitskarte (eGK) direkt mit uns ab. Zu privatärztlich erbrachten Leistungen können wir Ihnen keine Auskünfte geben.

Klären Sie deshalb bitte mit Ihrer Zahnärztin bzw. Ihrem Zahnarzt, wofür Sie die Rechnung erhalten haben.

Sollten Sie weitere Fragen zu Ihrer Rechnung haben, kontaktieren Sie gerne die Patientenberatungsstellen der (Landes-)Zahnärztekammern und der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen. Diese bieten Ihnen eine kostenfreie und fachlich unabhängige Beratung durch zahnmedizinische Expertinnen und Experten an. Die Kontaktdaten der Beratungsstelle in Ihrem Bundesland finden Sie hier:

Das Team der BAHN-BKK berät Sie gerne. Sie erreichen uns täglich von 8 bis 20 Uhr.

Dies ist ein EXTRA der BAHN-BKK, das über die gesetzlichen Leistungen hinausgeht.

2te ZahnarztMeinung

Eine geeignete Behandlung muss nicht immer teuer sein. Dazu bieten wir unseren Kundinnen und Kunden ein besonderes Zusatzangebot: die „2te ZahnarztMeinung". Dieses Online-Auktionsportal für Zahnarztleistungen bietet Ihnen finanzielle Vorteile.

mehr lesen
Dies ist ein EXTRA der BAHN-BKK, das über die gesetzlichen Leistungen hinausgeht.

Zahnzusatztarif der DEVK

Unsere Partnerin DEVK bietet Ihnen verschiedene Tarife, mit denen Sie einen Teil der Kosten für Zahnersatz, Zahnbehandlungen und die Professionelle Zahnreinigung erstattet bekommen können.

mehr lesen