Unfallversicherung

Gesetzliche Regelungen für Pflegende

Die Unfallversicherung besteht beitragsfrei bei der Ausübung der Pflegetätigkeit. Voraussetzungen dafür sind, dass

  • bei der gepflegten Person mindestens Pflegegrad 2 festgestellt wurde, 
  • die Pflege an mindestens 10 Stunden in der Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage erbracht wird (die Voraussetzung gilt auch als erfüllt, wenn der Mindestumfang durch die Addition mehrerer Pflegen erreicht wird),
  • die Pflegetätigkeit ehrenamtlich ausgeübt wird und
  • die Pflege in häuslicher Umgebung (also nicht stationär) erbracht wird.

Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz besteht für alle Unfälle bei der Pflege, auf dem Weg zum Pflegebedürftigen und zurück.

Zuständig ist der Unfallversicherungsträger der Gemeinde, in welcher der Pflegebedürftige lebt. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.

Das Team der BAHN-BKK berät Sie gerne. Sie erreichen uns täglich von 8 bis 20 Uhr.