Diese sogenannten Einmalartikel dienen insbesondere der Pflegeerleichterung und der Unterstützung der Pflegepersonen. Dazu zählen:
- saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
- Fingerlinge
- Einmalhandschuhe
- Mundschutz
- Schutzschürzen
- Einmallätzchen
- Desinfektionsmittel (Hände und Flächen)
Diese Artikel sind ausschließlich für die Verwendung durch private Pflegepersonen vorgesehen.
Sie können über zugelassene Vertragspartner (z. B. Apotheken und Sanitätshäuser) bezogen werden. Diese übernehmen für Sie die Antragstellung und rechnen die Kosten nach der Genehmigung direkt mit der BAHN-BKK Pflegekasse ab. Gerne informieren wir Sie über einen Vertragspartner in Ihrer Nähe.
Alternativ können die Produkte auch beispielsweise in Drogeriemärkten selbst gekauft und die Belege zur Kostenerstattung bei der Pflegekasse eingereicht werden. Dann beachten Sie aber bitte: Aus der Quittung muss stets hervorgehen, welches Pflegehilfsmittel gekauft wurde.