Die BAHN-BKK übernimmt bei Kindern unter sechs Jahren die tatsächlich entstandenen Kosten pro Verordnung in Höhe von jährlich maximal 200 Euro pro Kalenderjahr und Versicherten, abzüglich eines Gebrauchsgegenstandsanteils von 12 Euro.
Ein Gebrauchsgegenstand ist beispielsweise ein Strampler, weil dieser auch von gesunden Kindern benötigt wird. Handschuhe, die Ihr Kind nachts trägt, sind hingegen kein Gebrauchsgegenstand, da gesunde Kinder in der Regel nachts keine Handschuhe brauchen.