Wenn Sie den zweckgebundenen Bonus wählen, übernehmen Sie die Kosten für die Maßnahme, z.B. Babyschwimmen zunächst selbst. Schicken Sie uns zusätzlich zu der Kopie des Mutterpasses bitte die quittierte Rechnung, aus der die durchgeführte Leistung, der Leistungszeitraum und der Leistungsempfänger hervorgehen. Wir erstatten Ihnen dann die Kosten bis 100 Euro.
Ab Geburt haben Sie bis zum Ablauf des darauffolgenden Kalenderjahres Zeit, den Bonus zu beantragen. Sie können dann den zweckgebundenen Bonus bis zum Ablauf des dritten Kalenderjahres nach der Geburt für Ihre gewählte/n Maßnahme/n, zum Beispiel Babyschwimmen, verwenden.