Corbis RF 42-19650927

Kranken- und Pflegeversicherung

Gesetzliche Regelungen für Pflegende

Unabhängig von der ehrenamtlichen Pflegetätigkeit besteht in den meisten Fällen ein eigener Kranken- und Pflegeversicherungsschutz oder eine Familienversicherung über den Ehegatten. Diese wird auch durch die Pflegetätigkeit nicht eingeschränkt.

Absicherung während der Pflegezeit

Arbeitnehmer, die nahe Angehörige mit mindestens Pflegegrad 1 zu Hause pflegen, haben Anspruch auf eine sechsmonatige unbezahlte Pflegezeit (bei Arbeitgebern mit mehr als 15 Beschäftigten).
 
Wer daher seine Berufstätigkeit für die Dauer der Pflegezeit (maximal 6 Monate) aufgibt und keinen Anspruch auf eine beitragsfreie Familienversicherung hat, muss eine freiwillige oder private Kranken- und Pflegeversicherung abschließen. In diesem Fall zahlt die Pflegekasse auf Antrag einen Beitragszuschuss.

Das Team der BAHN-BKK berät Sie gerne. Sie erreichen uns täglich von 8 bis 20 Uhr.

Pflegezeit

Sie benötigen Freiraum für die Pflege? Die Pflegezeit bietet die Möglichkeit sechs Monate ganz oder teilweise aus dem Beruf auszusteigen.

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