Alle Jugendlichen im Alter von 15 Jahren können einmalig diesen Bonus beantragen, wenn sie die Früherkennungsuntersuchungen, die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen und Impfungen nachweisen können.
Voraussetzung: Zum Zeitpunkt der jeweiligen Untersuchung oder Impfung ist das Kind oder der Jugendliche bei uns versichert.