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Finanzielle Förderung

Zinsloses Darlehen

Neu ist seit dem 1. Januar 2015 die Möglichkeit, für die verschiedenen Pflegezeiten (bis auf die kurzfristige Arbeitsverhinderung) ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) zu beantragen, um die Einkommensverluste abzufedern.

Sicherheit während der Pflegezeit

Der Antrag ist direkt beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zu stellen. Das Darlehen wird in Raten ausgezahlt und ist nach dem Ende der Pflegezeit ebenfalls in Raten wieder zurückzuzahlen. Es deckt die Hälfte des durch die Arbeitszeitreduzierung fehlenden Nettogehalts ab. Auf entsprechenden Antrag kann auch ein niedrigeres Darlehen - bis zu einer Mindesthöhe von 50 Euro monatlich - genommen werden.

Das Team der BAHN-BKK berät Sie gerne. Sie erreichen uns täglich von 8 bis 20 Uhr.