Auszeit vom Beruf

Pflege und Alltag im Gleichgewicht

Die erste große Herausforderung trifft Familien und pflegende Personen, wenn beispielsweise eine schwere Erkrankung dazu führt, dass ein Familienmitglied zum Pflegefall wird. Dann gilt es, sich auf die neue Situation einzustellen und neue Strukturen zu schaffen. Das erfordert Zeit, die ein Berufstätiger so ohne weiteres nicht hat.
 
Um  Angehörigen von Pflegebedürftigen zu mehr zeitlicher Flexibilität zu verhelfen, ist am 1. Januar 2015 das „Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf“ in Kraft getreten, welches die Ansprüche des Pflegezeitgesetzes und des Familienpflegezeitgesetzes verbessert und miteinander verzahnt.

Das Team der BAHN-BKK berät Sie gerne. Sie erreichen uns täglich von 8 bis 20 Uhr.

Mann im Gespräch

Kurzzeitige Arbeitsverhinderung

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Pflegezeit

Frau im Rollstuhl

Familienpflegezeit

Hand einer Frau hält die Hand ihres Mannes

Begleitung in der letzten Lebensphase

Zinsloses Darlehen

Um während einer Pflegezeit Einkommensverluste abzufedern, können Sie beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ein zinsloses Darlehen beantragen.

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