Die erste große Herausforderung trifft Familien und pflegende Personen, wenn beispielsweise eine schwere Erkrankung dazu führt, dass ein Familienmitglied zum Pflegefall wird. Dann gilt es, sich auf die neue Situation einzustellen und neue Strukturen zu schaffen. Das erfordert Zeit, die ein Berufstätiger so ohne weiteres nicht hat.
Um Angehörigen von Pflegebedürftigen zu mehr zeitlicher Flexibilität zu verhelfen, ist am 1. Januar 2015 das „Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf“ in Kraft getreten, welches die Ansprüche des Pflegezeitgesetzes und des Familienpflegezeitgesetzes verbessert und miteinander verzahnt.