Soziale Sicherung

Gesetzliche Regelung für Pflegende

Die meisten Pflegebedürftigen in Deutschland werden ausschließlich von Angehörigen oder Ehrenamtlichen zuhause versorgt. Um nicht nur den Pflegebedürftigen optimal zu versorgen, sondern auch die Pflegepersonen abzusichern, hat der Gesetzgeber die Sozialversicherung der Pflegepersonen geregelt.
 
Grundsätzlich besteht für die Pflegeperson eine beitragsfreie Versicherung in der gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung, wenn beim Gepflegten mindestens ein Pflegegrad 2 vorliegt und die ehrenamtliche Pflegetätigkeit an mindestens 10 Stunden in der Woche - verteilt auf wenigstens zwei Tage - geleistet wird. 
 
Bei der Kranken- und Pflegeversicherung hängt der Versicherungsstatus vom Beschäftigungsverhältnis ab. Gegebenenfalls muss sich die Pflegeperson während einer Pflegezeit selbst um ihren Versicherungsschutz kümmern.

Das Team der BAHN-BKK berät Sie gerne. Sie erreichen uns täglich von 8 bis 20 Uhr.

Ältere Frau sitzt mit geschlossenen Augen am Wasser

Kranken- und Pflegeversicherung

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Arbeitslosenversicherung

Mann mit gebrochenem Bein liegt auf der Couch.

Unfallversicherung

Corbis RF 42-25405719

Rentenversicherung