In der Regel besteht ein Anspruch auf Krankengeld ab der 7. Woche Ihrer Krankschreibung. Bis dahin zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber das Arbeitsentgelt weiter.
Schicken Sie uns innerhalb einer Woche Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu. Auch für Folgebescheinigungen gilt diese Frist. Wenn Ihr Arzt oder Ihre Ärztin uns die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits digital übermittelt, müssen Sie nichts weiter tun.
Nach Eingang der Daten prüfen wir Ihren Anspruch auf Krankengeld automatisch. Wenn absehbar ist, dass Sie länger krank sind und Ihre Entgeltfortzahlung endet, bekommen Sie von uns rechtzeitig Post. Die Berechnungsgrundlagen für das Krankengeld fordern wir für Sie direkt beim Arbeitgeber an. Das Krankengeld bekommen Sie automatisch auf die hinterlegte Bankverbindung überwiesen.