Wie rechne ich Sachleistungen im Ausland ab?
In den EU-Staaten (bis 31. Dezember 2020 auch in Großbritannien), Island, Liechtenstein, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, Schweiz und Serbien erhalten Sie Sachleistungen über Ihre Europäische Krankenversichertenkarte (EHIC). In Bosnien-Herzegowina, der Türkei und Tunesien hingegen legen Sie einen Auslandskrankenschein vor, den wir Ihnen gerne ausstellen.
Was sollte ich grundsätzlich beachten?
Die Sachleistungen richten sich nach dem Leistungskatalog des jeweiligen Aufenthaltsstaates.
Setzen Sie Ihre EHIC oder Ihren Auslandskrankenschein ein, um Sachleistungen zu bekommen, besteht gegenüber Ihrem Arbeitgeber daneben kein zusätzlicher Anspruch. Das bedeutet, Sie können nur eine Leistungsart auswählen. In der Regel ist es für Sie vorteilhafter, Leistungen über Ihren Arbeitgeber in Anspruch zu nehmen.