Mann im Rollstuhl mit Kindern auf Spielplatz

Hilfsmittel

Einen Großteil der Kosten übernehmen wir

Benötigen Sie nach einer ärztlichen Verordnung ein Hilfsmittel, wie zum Beispiel Prothesen oder ein Inhalationsgerät, dann übernehmen wir die meisten Kosten. Sie zahlen lediglich die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen.

Über Zuzahlungen, Festbeträge und Hilfsmittelanbieter

Für Hilfsmittel leisten Sie eine Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent - mindestens 5 Euro, maximal aber 10 Euro. Die Zuzahlung leisten Sie bei Ihrem Leistungserbringer im Sanitätshaus, der Apotheke oder beim Hersteller.

Haben Sie einen Befreiungsausweis sind Sie genauso wie Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren von Zuzahlungen befreit.

Bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln, wie z.B. Inkontinenzhilfen, richtet sich die Zuzahlung nach dem Monatsbedarf, aber auch hier zahlen Sie maximal 10 Euro pro Monat. Ist für ein Hilfsmittel ein Festbetrag festgesetzt, dann übernehmen wir die Kosten bis zu dieser Grenze. 

Wenn Sie mit einem Hilfsmittel versorgt wurden, gehen Sie bitte sorgfältig damit um.

Was sind Hilfsmittel im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung?

Hilfsmittel sind sächliche medizinische Leistungen. Zu ihnen gehören

  • Prothesen (auch Perücken), orthopädische und andere Hilfsmittel (z.B. Rollstühle)
  • Sehhilfen
  • Hörhilfen
  • sächliche Mittel oder technische Produkte, die dazu dienen, Arzneimittel oder andere Therapeutika, die zur inneren Anwendung bestimmt sind, in den Körper zu bringen (z.B. Spritzen, Inhalationsgeräte und ähnliche Applikationshilfen)
  • Änderungen, Instandsetzungen und Ersatzbeschaffungen von Hilfsmitteln sowie
  • die Ausbildung in ihrem Gebrauch.


Benötigen Sie ein Hilfsmittel, erhalten Sie eine Verordnung von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Diese Verordnung ist 28 Kalendertage gültig.
Für die Hilfsmittelversorgung schließen wir Verträge mit den Leistungserbringern, damit die Qualität der Hilfsmittel gesichert ist und den Anforderungen des Hilfsmittelverzeichnisses entspricht.
Weitere Informationen zum Hilfsmittelverzeichnis erhalten Sie über die Webseite des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenkassen.

Was versteht man unter Festbeträgen für Hilfsmittel?

Für verschiedene Hilfsmittelbereiche wurden einheitliche Festbeträge festgesetzt. Bei den Festbeträgen handelt es sich um Höchstpreise. Hierzu zählen folgende Produkte:

  • Einlagen
  • Hörhilfen
  • Inkontinenzhilfen
  • Hilfsmittel zur Kompressionstherapie
  • Sehhilfen
  • Stomaartikel


Mit dem Festbetrag sind sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Abgabe der Produkte sowie der Nachbetreuung, Nacharbeiten usw. entstehen, inklusive der Mehrwertsteuer, abgegolten.

Für Inkontinenzhilfen, Stomaartikel und Einlagen regeln wir die Festbeträge über eigene Verträge.
Bei Hörhilfen gelten die Festbeträge des BKK Landesverbandes Mitte.

Welche Regelung gilt für Brillen und Kontaktlinsen?

Brillengläser werden für Versicherte unter 18 Jahren bis zu einem Festbetrag von uns übernommen. Für die Brillenversorgung ab Vollendung des 18. Lebensjahres gibt es seit 11. April 2017 eine Erweiterung der Ausnahmeindikation.

Bei medizinischer Notwendigkeit beteiligen wir uns mit einem Zuschuss an Brillengläsern

  • für Sehhilfen mit einer Beeinträchtigung der Sehschärfe auf beiden Augen von unter 30 Prozent
  • mit einer Kurz- oder Weitsichtigkeit von mindestens 6 Dioptrien oder
  • bei einer Hornhautverkrümmung ab mindestens 4 Dioptrien bei einem Fernkorrekturausgleich. 

Es gibt aber noch weitere Indikationen, z. B. Augenverletzungen oder Augenerkrankungen. Auch hier übernehmen wir die Kosten für therapeutische Sehhilfen und – wenn medizinisch notwendig – auch für Kontaktlinsen.
 
Wichtig zu wissen:
Voraussetzung ist, dass eine Augenärztin bzw. ein Augenarzt die Sehhilfe verordnet hat. Das Brillengestell darf auch weiterhin nicht bezuschusst werden.

Kontaktlinsen dürfen alle gesetzlichen Krankenkassen nur noch für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sowie stark sehbehinderten Erwachsenen bezuschussen. Es gelten dafür bundesweit einheitliche Festbeträge.

Welche Regelung gilt für Perücken?

Wenn Ihr Hautarzt bzw. Ihre Hautärztin einen krankhaften Haarausfall diagnostiziert oder Ihnen während bzw. nach einer Chemotherapie die Haare ausfallen, bezuschussen wir für weibliche Personen eine Perücke. Wir benötigen dafür die Verordnung Ihres Arztes bzw. Ihrer Ärztin. Bei der Versorgung differenziert der Gesetzgeber nach dem Geschlecht sowie nach Ursache und Ausmaß des Haarverlustes.

Entscheiden Sie sich für eine Kunsthaarperücke, erhalten Sie einen Zuschuss von 350 Euro im Halbjahr. Bei Echthaarperücken haben Sie die Wahl: Entweder entscheiden Sie sich für einen Zuschuss von 900 Euro alle 12 Monate oder für einen Zuschuss von 1.800 Euro alle 24 Monate.

Beachten Sie bitte, dass die Herstellung der Perücke nur von zugelassenen Leistungserbringern durchgeführt werden kann. Fragen Sie dazu einfach bei Ihrer Friseurin oder Ihrem Friseur nach.

Welche Regelung gilt für Hörhilfen?

Für Hörhilfen sind wir dem Vertrag zwischen der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker und des BKK-Landesverbandes Mitte im Jahr 2023 beigetreten.

Wir übernehmen den Festbetrag zuzüglich einer Reparaturpauschale für 6 Jahre. Wer aus Komfortgründen eine höherwertigere Versorgung wünscht, muss die Mehr- und Folgekosten selber tragen.

Mit der Verordnung des Arztes bzw. der Ärztin gehen Sie zu einem Hörgeräteakustiker, dieser passt Ihnen das Hörgerät an.

Bei einer Reparatur können Sie sich direkt an den Leistungserbringer (Akustiker) wenden.

Bei Verletzung der Sorgfaltspflicht durch selbstverschuldeten Verlust des Hörgerätes behalten wir uns vor, Sie an den Kosten der Ersatzversorgung zu beteiligen oder die Wiederversorgung abzulehnen.

Unser Tipp: Schließen Sie eine private Zusatzversicherung ab, die sich bei Verlust an den Kosten beteiligt.

Welche Regelung gilt für Allergiker-Bettwäsche (Encasings)?

Wenn Sie an einer Hausstaubmilbenallergie leiden, übernehmen wir für Kinder und Erwachsene die Kosten für ein Set der Bett-Zwischenbezüge – sogenannte Encasings – für Matratze, Kopfkissen und Bettdecke. Wenn Sie zum Beispiel für ein Doppelbett ein zweites Set benötigen, kann Ihr Arzt auch dafür die Ausstattung verordnen. Dann übernehmen wir auch die Kosten für ein zweites Set.

Damit wir die Kosten für Sie übernehmen können, benötigen Sie eine Verordnung oder ärztliche Bescheinigung. Die Verordnung senden Sie direkt an einen unserer Vertragspartner. Diesen finden Sie über die Hilfsmittelanbietersuche. Wählen Sie dort das Stichwort „Antiallergene Bettwaren“ aus. Unsere Vertragspartner beschaffen die Encasings für Sie und rechnet die Kosten direkt mit uns ab.

Den größten Teil der Kosten übernehmen wir für Sie. Sie zahlen bei unseren Vertragspartnern nur die gesetzliche Zuzahlung. Für Versicherte unter 18 Jahren und für alle, die von der Zuzahlung befreit sind, übernehmen wir die Kosten für die Encasings komplett.

Eine Neuversorgung kann frühestens nach fünf Jahren erfolgen.

Sollten Ihre Encasings früher kaputt gehen, nehmen Sie bitte zu Ihrem Leistungserbringer Kontakt auf. Im Rahmen der Gewährleistungspflicht prüft er Ihr Anliegen. Wenn es sich um eine Gewährleistung handelt, versorgt Sie Ihr Leistungserbringer mit neuen Encasing. Handelt es sich nicht um eine Gewährleistung, aber die Unbrauchbarkeit der Encasings wird bestätigt, dann schicken Sie diese Bestätigung bitte zusammen mit einer neuen ärztlichen Verordnung an:
 
BAHN-BKK
PostCenter
48123 Münster

Wenn Sie nicht selbst nach einem Anbieter suchen möchten, dann schicken Sie die Verordnung oder ärztliche Bescheinigung im Original direkt an uns an die gleiche Adresse.
 
Wir prüfen Ihren Antrag schnellstmöglich. Danach erhalten Sie ein Genehmigungsschreiben mit der Adresse Ihres Lieferanten. Den Auftrag zur Versorgung hat unserer Vertragspartner dann schon erhalten.

Möchten Sie sich erst eine Liste unserer Vertragspartner ansehen, schicken wir Ihnen diese gerne zu. Aus dieser können Sie Ihren Leistungserbringer wählen und direkt bestellen.

Wohin soll ich mein Hilfsmittelrezept schicken?

Das kommt auf das Hilfsmittel an: Manche Rezepte müssen Sie zu uns schicken, mit anderen können Sie sich direkt an die Apotheke, das Sanitätshaus bzw. den Leistungserbringer wenden. Verordnungen, die an uns gehen, schicken Sie bitte per App an uns oder an die folgende Postadresse:

BAHN-BKK
PostCenter
48123 Münster

Hilfsmittel (alphabetisch)Verordnung schicken an
 
Absauggeräte / Milchpumpen und Zubehör
Sanitätshaus/Apotheke
 
Adaptionshilfen
Sanitätshaus/Apotheke
 
Applikationshilfen und Wundversorgung
Sanitätshaus/Apotheke
 
Armprothesen
Sanitätshaus
 
Augenprothesen
Augenprothetiker
 
Badehilfen
BAHN-BKK oder Sanitätshaus
 
Bandagen
Sanitätshaus/Apotheke
 
Beinprothesen
Sanitätshaus
 
Bestrahlungsgeräte
Leistungserbringer
 
Blindenhilfsmittel
Leistungserbringer
 
Brustprothesen
Sanitätshaus
 
Einlagen
Sanitätshaus
 
Elektrostimulationsgeräte
BAHN-BKK oder Sanitätshaus/Apotheke
 
Encasings
Leistungserbringer
 
Epithesen
Sanitätshaus
 
Gehhilfen
BAHN-BKK oder Sanitätshaus/Apotheke
 
Hilfsmittel gegen Dekubitus
BAHN-BKK oder Sanitätshaus/Apotheke
 
Hilfsmittel bei Tracheostoma
Sanitätshaus/Apotheke
 
Hörhilfen
Hörgeräteakustiker
 
Inhalations- und Atemtherapiegeräte
Sanitätshaus/Apotheke
 
Inkontinenzartikel
BAHN-BKK oder Sanitätshaus/Apotheke
 
Haarersatz
Perückenstudio/Friseur
 
Hilfsmittel zur Kompressionstherapie
Sanitätshaus/Apotheke
 
Kommunikationshilfen
Sanitätshaus
 
Krankenfahrzeuge
BAHN-BKK
 
Krankenpflegeartikel
BAHN-BKK
 
Lagerungshilfen
Sanitätshaus/Apotheke
 
Messgeräte für Körperzustände
Sanitätshaus/Apotheke
 
Mobilitätshilfen
BAHN-BKK
 
Orthesen
Sanitätshaus/Apotheke
 
Orthopädische Schuhe
Orthopädie-Schuhmacher
 
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bestimmt
Pflegekasse
 
Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege
BAHN-BKK
 
Pflegehilfsmittel zur Körperpflege/ Hygiene
Sanitätshaus/Apotheke
 
Pflegehilfsmittel - sonstige
Leistungserbringer
 
Pflegehilfsmittel zur Linderung von Beschwerden
Pflegekasse
 
Pflegehilfsmittel zur selbständigen Lebensführung
Pflegekasse
 
Prothesen (für Bein, Arm, Brust)
Sanitätshaus
 
Sehhilfen
Optiker
 
Sitzhilfen
Sanitätshaus
 
Sprechhilfen
Sanitätshaus
 
Stehhilfen
Sanitätshaus
 
Stomaartikel
Sanitätshaus/Apotheke
 
Therapeutische Bewegungsgeräte
Sanitätshaus
 
Toilettenhilfen
BAHN-BKK oder Sanitätshaus/Apotheke

Welche Verträge hat die BAHN-BKK im Bereich Hilfsmittel geschlossen? Und welche Vorteile bieten mir diese?

Wie finde ich einen passenden Hilfsmittelanbieter in meiner Nähe?

Hat Ihr Arzt oder Ihre Ärztin Ihnen ein Hilfsmittel, wie zum Beispiel eine Prothese oder ein Inhalationsgerät verordnet? Sofern das Hilfsmittel von einem unserer Vertragspartner geliefert wird, übernehmen wir die meisten Kosten. Für Sie fallen dann lediglich die gesetzlichen Zuzahlungen an.
 
Bei der Suche nach einem Hilfsmittelanbieter in Ihrer Nähe sind wir Ihnen gerne behilflich.

Das Team der BAHN-BKK berät Sie gerne. Sie erreichen uns täglich von 8 bis 20 Uhr.

Dies ist ein EXTRA der BAHN-BKK, das über die gesetzlichen Leistungen hinausgeht.

Zusatzversicherungen der DEVK

Unsere Kooperationspartnerin bietet Ihnen attraktive Krankenzusatzversicherungen an. Als BAHN-BKK-Kunde erhalten Sie diese zu günstigen Konditionen und sparen zusätzlich bei Sehhilfen.

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