Damit wir Heilmittel wie Bäder, Massagen, Krankengymnastik, Bewegungs-, Beschäftigungs- und Sprachtherapie übernehmen können, müssen diese ärztlich verordnet werden. Sie tragen die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten pro Behandlung. Dazu kommt eine einmalige Gebühr von 10 Euro für die Verordnung.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren brauchen keine Zuzahlungen zu leisten. Gleiches gilt, wenn Sie einen Befreiungsausweis besitzen.