Mädchen lehnt mit Rücken an Glasscheibe und schaut in ein Tablet

Deine Krankenversicherung in der Ausbildung

Orientierungshilfe bei Fragen rund um Deine Krankenversicherung

Du gehst noch zur Schule und würdest gerne die ersten Schritte Deiner beruflichen Zukunft planen, weißt aber nicht recht wo Du anfangen sollst? Bei Fragen rund um Deine Krankenversicherung helfen wir Dir als Experten gerne weiter.

Familienversicherung oder eigene Mitgliedschaft?

Bis zu welchem Alter kann ich in der Familienversicherung bei meiner Eltern bleiben?

Wenn Du nicht in die Schule gehst oder ein Studium absolvierst, kannst Du bis zum 23. Lebensjahr in der Familienversicherung bleiben. Solltest Du noch zur Schule gehen oder studieren, greift die Familienversicherung sogar bis zum 25. Lebensjahr.

Aber Achtung: sobald Du in einem Nebenjob mehr als 538 Euro verdienst, wird die Familienversicherung unabhängig vom Alter auch vorher schon beendet. 
Außerdem endet die Familienversicherung, sobald du eine Ausbildung oder ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) startest.

Muss ich als Azubi oder beim Start eines Freiwilligen Sozialen Jahrs (FSJ) eine Krankenversicherung abschließen?

Das kommt ein wenig auf Deine Ausbildung bzw. das FSJ an. Sobald Du eine Ausbildung oder FSJ beginnst, bei dem Du ein Gehalt bekommst, brauchst Du eine eigene Krankenversicherung. Bei einer schulischen Ausbildung (z.B. Physiotherapeut) bei der Du nichts verdienst und ggf. Ausbildungskosten selbst trägst, kannst Du in den meisten Fällen weiter über einen Elternteil versichert bleiben.

Wie kann ich eine eigene Mitgliedschaft bei der BAHN-BKK bekommen? Was muss ich tun?

Wenn Du bisher schon bei uns in der Familienversicherung warst, ruf uns am besten an. Sobald Du eine Ausbildung beginnst, wirst Du in der Regel auch eigenständiges Mitglied. Wir benötigen dann nur noch Deine unterschriebenen Antragsunterlagen.

Wenn du Dich neu bei uns versichern willst, kannst du natürlich auch per Telefon Unterlagen anfordern oder du klickst dich bequem durch unser Online-Formular zur Mitgliedschaftserklärung.

Brauche ich eine neue Karte?

Wenn Du schon vorher (in der Familienversicherung) bei uns versichert warst, bleibt Deine alte Karte gültig und Du brauchst keine neue Karte. 
Wenn Du von einer anderen Kasse zu uns wechselst, bekommst Du natürlich auch eine neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) von uns. Die schicken wir Dir zusammen mit deinen Unterlagen per Post zu.

Umfang und Beitrag

Was beinhaltet die gesetzliche Sozialversicherung?

Zur gesetzlichen Sozialversicherung gehören Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitsförderung (auch bekannt als "Arbeitslosenversicherung") und Rentenversicherung.

Wie hoch sind die Beiträge für mich?

Die Beiträge werden prozentual anhand Deines Gehaltes berechnet. Sie fallen jeweils für die Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Abeitsförderung an. Die Hälfte der Beiträge trägt dabei jeweils dein Arbeitgeber.

Während der Ausbildung

Woher bekomme ich einen Versichertennachweis?

Du kannst uns einfach anrufen und einen Nachweis anfordern - dann schicken wir ihn Dir zu. Alternativ kannst du eine Versichertenbescheinigung auch in der BAHN-BKK App generieren.

Wie erfolgt der Informationsfluss zum bzw. mit dem Arbeitgeber?

Nachdem Du dich für eine Krankenkasse entschieden hast, bekommst Du von ihr eine Mitgliedsbescheinigung. Diese reichst Du beim Arbeitgeber ein, sodass dieser elektronisch bei der Krankenkasse melden kann, dass Du dort beschäftigt bist.

Nach der Ausbildung

Bin ich noch krankenversichert, wenn ich die Ausbildung abbreche?

Wenn Du nicht direkt danach eine weitere Ausbildung beginnst oder ein Beschäftigungsverhältnis hast, kannst du in die Familienversicherung eines Elternteils zurück, vorausgesetzt du bist unter 23 Jahre.

Wenn du eine neue Ausbildung aufnimmst oder älter als 23 bist, kannst du bei der jeweiligen Krankenversicherung bleiben oder innerhalb von zwei Wochen zu einer anderen Krankenversicherung wechseln. 

Kontaktiere uns bzw. deine jeweilige Versicherung in jedem Fall, um die Details zu klären.

Was geschieht mit meiner Krankenversicherung wenn ich meine Ausbildung beende?

Egal ob Du in deinem Ausbildungsbetrieb bleibst oder den Betrieb wechselst, Du kannst weiterhin bei deiner Krankenkasse bleiben.

Solltest du den Betrieb wechseln, musst Du nur deinen neuen Arbeitgeber kurz darüber informieren, welche deine Krankenkasse ist. Möglicherweise möchte dieser eine Mitgliedsbescheinigung von deiner Krankenkasse haben. Die kannst Du dir ganz einfach telefonisch anfordern.

Wenn Du die Krankenkasse wechseln möchtest, musst Du dir innerhalb von zwei Wochen nach Ausbildungsende bzw. nach Beschäftigungsbeginn eine neue Krankenkasse aussuchen und dich dort melden.

Allgemeine Fragen rund um die Wahl der Krankenkasse

Kann ich als Azubi auch eine private Krankenversicherung wählen?

In der Regel ist es für Auszubildende gar nicht möglich, sich in der privaten Krankenversicherung (PKV) zu versichern. Aufgrund des Einkommens  werden sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

Auch, wenn Du vor Ausbildungsbeginn über deine Eltern in der PKV versichert warst, musst Du nun in die gesetzlichen Krankenversicherung eintreten.

Was muss ich bei der Wahl der Krankenkasse beachten?

Grundsätzlich hat der Gesetzgeber zu großen Teilen festgelegt, welche Leistungen alle gesetzlichen Krankenkassen übernehmen. Aber es gibt einen kleinen Spielraum, den die Gesetzlichen Krankenkassen individuell regeln können - zum Beispiel ihre Bonusprogramme.

Bei unserem Gesundheitsbonus bekommst Du jedes Jahr für viele Aktivitäten bares Geld zurück. So bekommst Du zum Beispiel für die Mitgliedschaft im Fitnessstudio, die Mitgliedschaft im Sportverein oder die professionelle Zahnreinigung jeweils 30 Euro Bonus. 
Es lohnt sich also, vorher zu vergleichen.

Das Team der BAHN-BKK berät Dich gerne. Du erreichst uns täglich kostenfrei von 8 bis 20 Uhr.

Du startest ein Studium?

Alle Fragen zur Krankenversicherung im Studium beantworten wir Dir hier.

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